Die Behandlungen der medizinischen Fußpflege kann auch ohne Verordnung durchgeführt werden. Wir erheben nach Bedarf auch bei der normalen Fußpflege einen Befund oder führen Tests durch. Sprechen Sie uns an!
Auch hier sind unsere Instrumentensets aufwendig steril aufbereitet.
Das Leistungsangebot gibt weitere Auskunft.
Alle Behandlungen, die Sie im Leistungsangebot finden, führen wir auch als Hausbesuch bei Ihnen durch (mobile Fußpflege)!
Der Begriff Podologie (medizinische Fußpflege) bezeichnet die nicht-ärztliche Heilkunde am Fuß.
Wir als Podologen behandeln rund um den Fuß
Die Heilmittelverordnung für die podologische Komplexbehandlung (medizinische Fußpflege) erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Diabetologen.
Dieser kann nur bei einem diabetischen Fußsyndrom mit Neuropathie oder Angiopathie die Verordnung (ggf. auch mit Hausbesuch) ausschreiben.
Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung, sobald die o.g. Diagnose besteht.
Erkundigen Sie sich über unsere Leistungen.