Die podologische Fußpflege kann der Podologe mit der Krankenkasse durch eine Heilmittelverordnung abrechnen. Das Heilmittelverordnungsblatt 13 erhalten Sie aufgrund einer vorliegenden Diagnose von Ihrem Arzt. Welche Diagnosen und wie die Verordnung für die podologische Behandlung richtig ausgestellt ist, erfahren Sie hier bei uns in Kürze.