Der Podologe führt die podologische Komplexbehandlung, oder Nagelspangenbehandlung kostenlos durch eine Heilmittelverordnung durch. Diese wird dann durch Unsere zugelassene podologisch
Heilmittelpraxis Über die Krankenkasse abgerechnet.
Das Heilmittelverordnungsblatt 13 erhalten Sie aufgrund einer der folgenden vorliegenden Diagnosen von Ihrem Arzt: